Angebote der aufsuchenden Beratung werden durch Träger in der Kommune oder die Kommune selbst abgedeckt, insofern dies in der jeweiligen Kommune eingerichtet ist (Kann-Leistung einer Kommune, keine Verpflichtung in der Kommune Leistung vorzuhalten).
1. Aufsuchendes Suchtclearing (ASC)
Ist eine Kooperation zwischen Gesundheitsamt und Suchthilfeträgern und vermittelt im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit drogenabhängige Menschen in das bestehende Suchhilfesystem.
2. Aufsuchende und Vorsorgende Hilfen – Sozialpsychiatrischer Dienst
3. Aufsuchende Hilfen für Menschen mit schweren psychischen Problemen sind auch Schwerpunkt der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SPD), der normalerweise den Gesundheitsämtern angegliedert ist.
Der SPD übernimmt auch Vorsorgende Hilfen, um bei einer schweren psychischen Erkrankung (wie sie die Suchterkrankung ist) oder Wiedererkrankung und bei sich anbahnenden Konfliktsituationen zu gewährleisten, dass die Betroffenen rechtzeitig ärztlich behandelt und im Zusammenwirken geeignete betreuende Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Vorsorgende Hilfen können aber auch unter bestimmten Bedingungen darin bestehen, eine frühzeitige – und möglichst freiwillige – Krankenhausaufnahme einzuleiten und zu vermitteln, wenn dies notwendig ist.