Phase 3: Ambulant betreutes Wohnen

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach §35a SGBVIII, finanziert durch das Jugendamt oder Wiedereingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung -ambulante Hilfe zum selbständigen Wohnen nach §§53ff. SGB XII, finanziert durch die überörtlichen Sozialhilfeträger (siehe auch Eingliederungshilfe)